Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier findest du die Bedingungen für die Zusammenarbeit mit Naturraum Oberland - Ulrike Schwitzko Consulting. Bitte lies sie sorgfältig durch. Stand Oktober 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Veranstaltungen, Naturerlebnisse, Retreats, Naturcoaching, Einzel- und Paarbegleitungen, Workshops, Teamveranstaltungen und sonstige Dienstleistungen von Naturraum Oberland.

Veranstalterin und Vertragspartnerin ist:

Ulrike Schwitzko
Naturraum Oberland
St. Bartholomäusweg 4

83607 Holzkirchen
us@schwitzko-consulting.de

Nachfolgend „Naturraum Oberland“ genannt.

Naturraum Oberland wird als Einzelunternehmen von Ulrike Schwitzko betrieben. Zur Durchführung einzelner Veranstaltungen können geeignete Kooperationspartner und weitere begleitende Personen eingesetzt werden.

Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebote und Leistungsumfang

Naturraum Oberland bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • RaumZeit: Kurzveranstaltungen, Frauenkreise, Jahreskreisfeste, Themenabende, After-Work-Auszeiten und gemeinsame Naturerlebnisse.

  • Waldretreats: Naturerfahrungen und Retreats für Erwachsene und Familien, mit Übernachtung.

  • Naturbegleitung: Individuelle Coaching- und Entwicklungsangebote für Einzelpersonen und Paare.

  • Naturraum für Unternehmen: Teamtage, Naturerlebnisse, Leadership-Workshops und individuelle Entwicklungsformate.

  • Gutscheine: Wert- oder Leistungsgutscheine für ausgewählte Angebote.

Art, Umfang, Inhalt, Dauer, Veranstaltungsort, Teilnehmerzahl und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Naturraum Oberland behält sich sachlich gerechtfertigte Anpassungen einzelner Programmbestandteile vor, sofern dadurch der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung nicht verändert wird und die Anpassung für die Teilnehmer zumutbar ist.

3. Anmeldung und Vertragsschluss

Anmeldungen zu offenen Veranstaltungen können über das Kontaktformular der Website, per E-Mail oder auf anderen ausdrücklich angebotenen Wegen erfolgen.

Die Anmeldung stellt zunächst eine verbindliche Buchungsanfrage dar. Der Vertrag kommt erst mit der ausdrücklichen Buchungsbestätigung durch Naturraum Oberland in Textform zustande.

Bei individuellen Coaching-, Begleitungs-, Workshop- oder Unternehmensleistungen kommt der Vertrag durch Annahme eines individuellen Angebots beziehungsweise durch eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.

Die Anzahl der verfügbaren Plätze kann begrenzt sein. Naturraum Oberland kann Buchungsanfragen aus sachlichen Gründen ablehnen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die jeweils geltenden Preise ergeben sich aus der Veranstaltungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Buchungsbestätigung.

Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gegebenenfalls anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben.

Gegenüber Unternehmen wird ausdrücklich ausgewiesen, ob Preise netto oder brutto angegeben sind.

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.

Teilnahmegebühren für offene Veranstaltungen sind spätestens vor Veranstaltungsbeginn zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei umfangreicheren Unternehmensveranstaltungen können Abschlagszahlungen oder gesonderte Zahlungsbedingungen vereinbart werden.

5. Stornierung offener Veranstaltungen und Retreats

Stornierungen müssen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.

5.1 RaumZeit und Kurzveranstaltungen

Für RaumZeit-Abende, Frauenkreise, Jahreskreisfeste, After-Work-Auszeiten und vergleichbare Kurzveranstaltungen gelten folgende Bedingungen:

  • Bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich.

  • Bei einer späteren Stornierung oder Nichterscheinen kann die volle Teilnahmegebühr als pauschalierter Ausfallschaden berechnet werden.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und eine mögliche anderweitige Vergabe des Platzes werden berücksichtigt.

5.2 Waldretreats und mehrtägige Veranstaltungen

Für Waldretreats, insbesondere den 24h RESET, gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung.

  • 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr.

  • Weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr.

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitige Belegungsmöglichkeiten werden berücksichtigt.

5.3 Ersatzpersonen

Nach vorheriger Abstimmung kann eine geeignete Ersatzperson benannt werden, sofern Art und Inhalt der Veranstaltung dies zulassen.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.

6. Absage oder Verschiebung individueller Termine

Vereinbarte Einzeltermine für Naturcoaching, Paarbegleitung oder vergleichbare Leistungen können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann eine Ausfallvergütung verlangt werden, soweit hierfür ein gesetzlicher oder wirksam vereinbarter Anspruch besteht.

Ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten des Termins werden berücksichtigt.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für umfangreichere Workshops, Teamformate und Unternehmensveranstaltungen können individuelle Stornierungsbedingungen im jeweiligen Angebot vereinbart werden.

7. Änderungen, Absagen und Wetterbedingungen

Viele Veranstaltungen von Naturraum Oberland finden im Freien statt und sind von Wetter- und Naturbedingungen abhängig.

Naturraum Oberland kann aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Ablauf, Veranstaltungsort oder an einzelnen Programmbestandteilen vornehmen, sofern dadurch der wesentliche Charakter der vereinbarten Leistung erhalten bleibt und die Änderung für die Teilnehmer zumutbar ist.

Eine Veranstaltung kann insbesondere abgesagt oder verschoben werden, wenn:

  • eine ausdrücklich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird,

  • eine durchführende Person erkrankt und kein geeigneter Ersatz verfügbar ist,

  • erhebliche Wetterrisiken wie Sturm oder Gewitter bestehen,

  • behördliche Maßnahmen oder andere schwerwiegende Umstände eine sichere Durchführung verhindern.

Bei endgültiger Absage durch Naturraum Oberland werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Alternativ kann im gegenseitigen Einvernehmen ein Ersatztermin vereinbart werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8. Teilnahme auf eigene Verantwortung und naturbedingte Risiken

8.1 Eigenverantwortliche Teilnahme

Die Teilnahme an sämtlichen Veranstaltungen, Naturerlebnissen, Retreats und Begleitungsangeboten von Naturraum Oberland erfolgt grundsätzlich eigenverantwortlich und im Bewusstsein der mit Natur- und Outdooraktivitäten verbundenen typischen Risiken.

Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, seine persönlichen Fähigkeiten, körperlichen Voraussetzungen und individuellen Belastungsgrenzen realistisch einzuschätzen und die Teilnahme entsprechend zu gestalten.

8.2 Naturbedingte Risiken

Den Teilnehmern ist bekannt, dass Veranstaltungen auf naturbelassenem Gelände und im Wald stattfinden können.

Hierzu gehören insbesondere natürliche Bodenunebenheiten, Wurzeln, Steine, rutschige oder feuchte Wege, wechselnde Witterungsverhältnisse, Dunkelheit sowie naturtypische Einflüsse durch Pflanzen, Tiere und Insekten.

Diese naturbedingten Risiken können auch bei sorgfältiger Planung und Durchführung nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Soweit sich ein solches typisches Risiko verwirklicht, ohne dass Naturraum Oberland eine gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt hat, besteht keine Haftung von Naturraum Oberland.

8.3 Persönliche Verantwortung und Ausrüstung

Die Teilnehmer sind für ihre persönliche Vorbereitung sowie geeignete Kleidung, festes Schuhwerk und gegebenenfalls erforderliche Outdoor- und Übernachtungsausrüstung selbst verantwortlich.

Bei Retreats mit Übernachtung tragen die Teilnehmer die Verantwortung für Auswahl, Eignung, Zustand, Aufbau und sachgerechte Verwendung ihrer selbst mitgebrachten Ausrüstung.

Die Teilnehmer entscheiden eigenverantwortlich über ihre persönliche Teilnahme an einzelnen Übungen und Aktivitäten. Sie sind angehalten, ihre persönlichen Grenzen zu beachten und bei Unsicherheiten die Veranstaltungsleitung anzusprechen.

8.4 Sicherheit und Verhalten

Die Teilnehmer verpflichten sich, die Sicherheitsanweisungen der Veranstaltungsleitung zu beachten, erkennbare Gefahren nicht unnötig einzugehen und andere Personen nicht zu gefährden.

Die eigenmächtige Durchführung nicht vorgesehener Aktivitäten sowie die Nutzung von Einrichtungen oder Ausrüstung entgegen ausdrücklichen Sicherheitsanweisungen erfolgt außerhalb des vereinbarten Veranstaltungsablaufs.

Für Schäden, die ausschließlich durch eigenverantwortliches Verhalten eines Teilnehmers entstehen und Naturraum Oberland rechtlich nicht zuzurechnen sind, übernimmt Naturraum Oberland keine Haftung.

8.5 Gesetzliche Pflichten

Die vorstehenden Bestimmungen lassen die gesetzlichen Verkehrssicherungs-, Schutz- und Sorgfaltspflichten von Naturraum Oberland sowie zwingende gesetzliche Haftungsansprüche unberührt.

9. Retreats mit Übernachtung

Unsere Waldretreats und Camps beinhalten eine Übernachtung im Naturraum-Camp am Waldplatz.

Die Übernachtung erfolgt in naturnaher Umgebung mit selbst mitgebrachter Schlaf- und Übernachtungsausrüstung.

Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, geeignete Ausrüstung mitzubringen, beispielsweise:

  • Zelt oder Tarp

  • Schlafsack

  • Isomatte

  • Wetterangepasste Kleidung

  • Persönliche Ausrüstungsgegenstände

Naturraum Oberland stellt den vereinbarten Veranstaltungs- und Campbereich zur Verfügung.

Welche Einrichtungen und Leistungen vor Ort verfügbar sind, insbesondere sanitäre Einrichtungen und Verpflegung, ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.

Die Teilnehmer erhalten vor Veranstaltungsbeginn Informationen zum Ablauf, zu den örtlichen Gegebenheiten und zur empfohlenen Ausrüstung.

Die Teilnehmer verpflichten sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit dem Naturgelände, den Feuerstellen und den vorhandenen Einrichtungen sowie zur Beachtung der Sicherheitsanweisungen der Veranstaltungsleitung.

Bei erheblichen Wetterrisiken oder anderen sicherheitsrelevanten Umständen kann Naturraum Oberland die Übernachtung oder Veranstaltung anpassen beziehungsweise absagen. Bei wesentlichen Änderungen oder Ausfällen gelten die gesetzlichen Rechte der Teilnehmer.

Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.

10. Teilnahme von Kindern und Jugendlichen

Kinder und Jugendliche können an ausdrücklich dafür vorgesehenen Veranstaltungen teilnehmen.

Bei Familienveranstaltungen verbleibt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den begleitenden Erziehungsberechtigten, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Für Veranstaltungen, bei denen Kinder ohne Begleitperson teilnehmen, werden die erforderlichen Einwilligungen, Betreuungsregelungen und Teilnahmevoraussetzungen gesondert vereinbart.

11. Coaching, persönliche Entwicklung und Begleitung

Naturcoaching, Einzel- und Paarbegleitungen sind individuelle, prozessorientierte Dienstleistungen.

Sie dienen insbesondere der persönlichen Reflexion, bewussten Wahrnehmung, Entscheidungsfindung und individuellen Entwicklung.

Naturraum Oberland begleitet die Teilnehmer dabei, neue Perspektiven zu entdecken, eigene Ressourcen zu stärken und individuelle Entwicklungsprozesse zu gestalten.

Ein bestimmter persönlicher oder beruflicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Die Angebote stellen keine medizinische, psychiatrische oder psychotherapeutische Diagnose oder Behandlung dar und ersetzen eine solche nicht.

Die Teilnehmer bleiben für ihre persönlichen Entscheidungen und Handlungen selbst verantwortlich.

12. Gemeinschaft und Vertraulichkeit

Naturraum Oberland legt großen Wert auf einen respektvollen, achtsamen und wertschätzenden Umgang miteinander.

Persönliche Informationen, die Teilnehmer im Rahmen individueller Begleitungen mitteilen, werden vertraulich behandelt, soweit keine gesetzlichen Offenlegungspflichten bestehen.

Bei Gruppenveranstaltungen werden alle Teilnehmer gebeten, persönliche Erzählungen und Erfahrungen anderer vertraulich zu behandeln.

Eine vollständige Vertraulichkeit unter sämtlichen Gruppenmitgliedern kann Naturraum Oberland jedoch nicht garantieren.

13. Alkohol- und Drogenfreiheit

Die Veranstaltungen und Retreats von Naturraum Oberland sind grundsätzlich alkohol- und drogenfrei.

Die Teilnahme unter dem Einfluss berauschender Substanzen kann aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen werden, wenn dadurch die sichere Durchführung oder andere Teilnehmer gefährdet werden.

14. Gutscheine

Naturraum Oberland bietet Wertgutscheine und gegebenenfalls Gutscheine für bestimmte Leistungen an.

Der Gutscheinwert beziehungsweise die vereinbarte Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Gutschein.

Für die Einlösung ist eine vorherige Terminvereinbarung beziehungsweise Anmeldung erforderlich.

Die Verfügbarkeit bestimmter Veranstaltungen kann nicht garantiert werden.

Die Gültigkeit und Verjährung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist grundsätzlich nicht vorgesehen, soweit kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht.

Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.

15. Unternehmensveranstaltungen

Für Teamtage, Leadership-Formate und individuelle Unternehmensveranstaltungen werden Inhalt, Zielsetzung, Umfang und Vergütung in einem gesonderten Angebot vereinbart.

Der Auftraggeber stellt die für die Durchführung erforderlichen Informationen zur Verfügung und sorgt für die organisatorischen Voraussetzungen, soweit diese in seinem Verantwortungsbereich liegen.

Naturraum Oberland kann geeignete Kooperationspartner zur Durchführung einzelner Leistungen einsetzen.

Für umfangreichere Unternehmensveranstaltungen können gesonderte Zahlungs-, Stornierungs- und Mitwirkungsbedingungen vereinbart werden.

16. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmer, auf denen andere Personen erkennbar oder hörbar sind, bedürfen der jeweils erforderlichen Zustimmung.

Naturraum Oberland kann im Rahmen von Veranstaltungen Aufnahmen erstellen, sofern hierfür eine geeignete rechtliche Grundlage besteht.

Für die Veröffentlichung identifizierbarer Aufnahmen zu Werbe-, Website- oder Social-Media-Zwecken werden die erforderlichen Einwilligungen gesondert eingeholt.

Eine verweigerte Einwilligung in Marketingaufnahmen hat keinen Einfluss auf die Teilnahme an der Veranstaltung.

17. Urheber- und Nutzungsrechte

Von Naturraum Oberland bereitgestellte Unterlagen, Konzepte, Texte, Übungen, Grafiken und sonstige Inhalte sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Nutzung ist grundsätzlich für den persönlichen beziehungsweise vertraglich vereinbarten Zweck gestattet.

Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt ist.

18. Haftung

18.1 Unbeschränkte Haftung

Naturraum Oberland haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Naturraum Oberland, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Naturraum Oberland haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

18.2 Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Bei leicht fahrlässig verursachten sonstigen Schäden haftet Naturraum Oberland ausschließlich bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.3 Ausschluss der Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.4 Eigenverantwortliches Verhalten und typische Naturrisiken

Naturraum Oberland haftet nicht für Schäden, die ausschließlich auf eigenverantwortlichem Verhalten der Teilnehmer, der unsachgemäßen Verwendung selbst mitgebrachter Ausrüstung oder der Verwirklichung typischer, nicht pflichtwidrig verursachter Naturgefahren beruhen.

Dies gilt nur, soweit Naturraum Oberland keine zurechenbare Pflichtverletzung trifft.

18.5 Persönliche Gegenstände

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlich mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, technischer Geräte, Wertgegenstände sowie Camping- und Übernachtungsausrüstung, haftet Naturraum Oberland ausschließlich nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen.

18.6 Gesetzliche Ansprüche

Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben von sämtlichen vorstehenden Regelungen unberührt.

19. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Naturraum Oberland.

20. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen können Verbrauchern gesetzliche Widerrufsrechte zustehen.

Für bestimmte termingebundene Freizeitveranstaltungen kann das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bei anderen Leistungen, insbesondere individuellen Coachings und Gutscheinen, ist die Anwendbarkeit eines Widerrufsrechts gesondert zu beurteilen.

Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, werden die erforderliche Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular gesondert bereitgestellt.

21. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.